Liebe Eltern,
ab Januar 2021 besteht für Sie die
Möglichkeit, teilweise oder vollständig von den Kita-Elternbeiträgen befreit zu
werden – wenn die Kita/Hort aufgrund gesetzlicher Vorgaben geschlossen wurde
(Notbetreuung)!
Wie?
- Pro Kind in
einer geschlossenen Kindertagesstätte, für das kein Betreuungsangebot
laut gültigem Betreuungsvertrag in Anspruch genommen wurde, wird der komplette Monatsbeitrag erstattet
- Pro Kind mit
Notbetreuungsanspruch in einer geschlossenen Kindertagesstätte, wenn die genehmigte Notbetreuung nur bis max. 50% in Anspruch genommen wurde,
wird ein halber Monatsbeitrag
erstattet
- Dies bezieht sich auf die Reduzierung
der Betreuungsstunden der Inanspruchnahme!
Beispielrechnung:
Kind X
hat 8 Betreuungsstunden pro Tag, 20 Stunden in der Woche, 4 Wochen lang. So
wären das 80 Stunden. Das Kind wird nun 40 von 80 Stunden in die Kita gebracht.
- Es wird nur ein halber
Elternbeitrag berechnet!
Kind Y
wird im Monat 41 von 80 Stunden in die Kita gebracht.
- Es wird der volle
Elternbeitrag fällig!
Was muss ich tun?
- Bitte erklären Sie ab Februar 2021 bis zum 15. eines jeden Monats verbindlich dem Träger gegenüber, in welchem Umfang Sie
die Betreuungsleistung im jeweiligen Monat
in Anspruch nehmen wollen (Vordrucke befinden sich im Hort oder untenstehenden Download)
- Bitte
die ausgefüllten Zettel (bis 15. eines Monats) wieder in der Kita/ dem Hort abgeben!
- Eine
separate Antragstellung für die Gebührenerstattung ist nicht notwendig!
Warum?
- Mit dieser verbindlichen Erklärung leisten Sie einen Beitrag dazu, den
Personaleinsatz und die Gruppenbildung in der pandemischen Situation unter
Beachtung des Rahmenhygieneplans bedarfsgerecht zu gestalten.
Download
Vielen Dank
Bleiben Sie gesund
Ihr Erzieherteam vom