Werte Eltern, liebe Schüler!
Der diesjährige Fahrplanwechsel tritt ab Dienstag, 01. August 2017, in Kraft. Zum kommenden Schuljahresbeginn am 04.09.2017 wird es – speziell auf Fahrten, die insbesondere der Schülerbeförderung dienen – notwendigerweise zu Fahrplanänderungen kommen.
Jede einzelne Änderung ist im Vorfeld zwischen dem Träger für die Schülerbeförderung, dem Landkreis OSL, und der VGOSL hinsichtlich Notwendigkeit und Umsetzbarkeit abgestimmt.
Es wird sich jedoch auch in Zukunft nicht vermeiden lassen, dass „Fahrschüler“ auf der Hin- bzw. Rückfahrt z.B. umsteigen
müssen.
Regelungen im Umgang mit den Schülerfahrausweisen ab dem Schuljahr 2017/2018
Auch im Schuljahr 2017/2018, welches ab Montag, d. 04. September 2017 beginnt, werden auf Bestellung des zuständigen SVKA durch die VGOSL Schülerfahrausweise an die Schulen zur Weiterleitung an die berechtigten „Fahrschüler“ ausgegeben. Ab dem Schuljahr 2017/18 werden NEU die Schülerfahrausweise auf einer Chipkarte, der VVB-fahrCard, als elektronisches Ticket (eTicket) ausgegeben. Weitere Informationen zur Einführung der VBB-fahrCard erhalten Sie auf der Homepage
der VGOSL.
Das SVKA des Landkreises hat gemeinsam mit der VGOSL folgende Regelungen im Umgang mit Schülerfahrausweisen festgelegt, die zu einem reibungslosen Ablauf der Schülerbeförderung im Regionalverkehr beitragen:
- Die bis zum Ende der 30. KW durch das SVKA bei der VGOSL beantragten Schülerfahrausweise für das kommende Schuljahr werden den Schulen in der letzten Ferienwoche der Sommerferien (35. KW) übergeben.
Die Schulen wurden gebeten, diese vollständig am 1. Schultag an die betreffenden Schüler auszugeben (bitte ggf. nachfragen).
- Erst- bzw. Neuanträge für „Schülerfahrausweise“ (1., 7. und 11. Klasse bzw. 5. Klasse in den Gymnasien) werden nur mit Passbild bearbeitet.
Achtung, ganz wichtig!
- Am 1. Schultag nach den Sommerferien (am 04.09.2017) dürfen „Fahrschüler“ nur auf der Frühfahrt zur Schule ohne gültigen Fahrausweis den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen.
Schüler, die in der Schule am ersten Schultag keinen Fahrausweis erhalten, müssen bereits für die Rückfahrt zum Wohnort einen Fahrausweis kaufen.
- Beschädigte, zerbrochene bzw. zerstörte Fahrausweise sind nicht gültig und werden durch Fahr- bzw. Kontrollpersonale eingezogen und an die VGOSL weitergeleitet. In diesem Fall muss über die Schule oder direkt bei der VGOSL eine Zweitschrift
(Ersatzberechtigung) gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro (Barzahlung oder Rechnungslegung) beantragt werden. Von „Schwarzfahrern“ wird seitens der VGOSL ein Erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von derzeit 60 Euro erhoben und eine Anzeige bei der Kriminalpolizei in Erwägung gezogen.
Diese Regelung gilt für Schüler/innen aller Schulformen.
Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die zeitliche bzw. räumliche Gültigkeit der Fahrausweise (z.B. für Fahrten innerhalb eines Landkreises). Die VGOSL und das SVKA möchten sich bei all den Fahrschülern bedanken, die die o.g. Regelungen bereits in der Vergangenheit ohne Einschränkungen beachtet haben.
Alle anderen Fahrschüler bzw. die „Neueinsteiger“ bitten wir, sich zukünftig daran zu halten, da eine Missachtung unter Umständen weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Einen reibungslosen Start ins neue Schuljahr wünschen all unseren „Fahrschülern“ das und die Schulverwaltungs- und Kulturamt Verkehrsgesellschaft des Landkreises OSL (SVKA) Oberspreewald-Lausitz mbH (VGOSL)
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